Tag der Sachsen

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Allgemeine Informationen

Die Stadt Wurzen erhebt eine Hundesteuer für das Halten von mehr als drei Monate alten Hunden im Stadtgebiet. Sie ist eine örtliche Aufwandsteuer nach den Bestimmungen der jeweils gültigen Fassung der Hundesteuersatzung und dient vor allem ordnungspolitischen Zwecken. Die Zahlung der Hundesteuer berechtigt nicht, den Hund in der Stadt auf Wegen und Plätzen sein "Geschäft" verrichten zu lassen. Bitte achten Sie darauf. Auch Sie fühlen sich in einer sauberen Stadt wohl. Vielen Dank.

 


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Kristin KrasseltStandort anzeigen
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